In einem Zweifamilienhaus soll eine neue Gastherme mit WW-Speicher eingebaut werden. (alte Gastherme zu klein bemessen). Bekomme ich für neue Heizkörper sowie eine Fußbodenheizung (nur zwei Räume) einen Zuschuss?
Erfüllen Sie die technischen Voraussetzungen der BEG, können Sie eine Förderung der Heizungsoptimierung beantragen. Diese gibt es unter anderem für:
Wichtig ist dabei, dass Sie im gleichen Zuge einen hydraulischen Abgleich durchführen lassen, sofern dieser noch nicht erfolgte. Zudem fördert das BAFA nur die Optimierung von Heizungsanlagen, die älter als zwei und bei mit fossilen Brennstoffen betriebenen Heizungsanlagen nicht älter als zwanzig Jahre sind. Das heißt: Sie müssten zunächst die Heizungsoptimierung durchführen. Nach Abschluss des Vorhabens können Sie die Heizung austauschen lassen. Bedenken Sie auch: Die geförderten Anlagen sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen. Andernfalls muss die Förderung unter Umständen zurückgezahlt werden. Lassen Sie sich von Ihrem Fördergeber bestätigen, dass der geplante Weg den BEG EM Richtlinien nicht widerspricht.
Alternativ besteht die Möglichkeit, Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend zu machen. Das ist auch bei dem Austausch der Gasheizung möglich, sofern es sich um Maßnahmen in einer selbst genutzten Immobilie handelt.