Ich beabsichtige 2020, eine alte Maschinenhalle (baufällig, Eternit-Dach) abzureißen und eine neue Garage zur privaten Nutzung zu bauen. Eventuell möchte ich die Garage mit einer PV-Anlage ausstatten. Können Sie mir sagen, ob ich für den Neubau der Garage (dazugehöriges EFH 2013 bezogen) eine Förderung bekommen bzw. für die PV-Anlage?
Handelt es sich um eine Fertiggarage am selbst genutzten Wohnhaus, können Sie die Handwerkerkosten gemäß § 35a des Einkommensteuergesetzes (EkStG) steuerlich geltend machen. Auf diese Weise zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer jährlichen Steuerlast ab. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Für die Photovoltaikanlage bekommen Sie ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 270. Dabei erhalten Sie bis zu 50 Millionen Euro pro Vorhaben zu einem effektiven Jahreszinssatz ab 1,03 Prozent. Weitere Informationen dazu haben wir Ihnen auf der Seite "KfW-Förderung für Photovoltaik-Anlagen" zusammengestellt.
Statten Sie die Photovoltaikanlage mit einem Stromspeicher aus, können Sie zusätzlich auch Zuschüsse bekommen. Entscheidend ist dabei das Bundesland, in dem Sie die Anlage errichten. Fördermittel gibt es aktuell in Sachsen, Thüringen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Bayern und Berlin. Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Berater aus Ihrer Region zu besprechen, um alle Fördermöglichkeiten auszuschöpfen. Möglich ist das auch mit dem Fördergeld-Service von unserem Partner Wüstenrot.