Wie interpretieren Sie den aktuellen (April 2023) Kabinettsbeschluss der Bundesregierung im Hinblick auf die Förderung von Gashybridanlagen?
Das BMWK schreibt auf seiner Homepage zum Thema BAFA-Förderung: "Die Fördersystematik wird so angepasst, dass alle im Bestand möglichen und dem neuen GEG § 71 entsprechenden Heizungsoptionen mit dem gleichen Fördersatz von 30 % gefördert werden." Im Entwurf des GEG sind in § 71 auch Gashybridanlagen genannt.
Bedeutet dies also, dass ab 2024 Gashybridanlagen (Brennwert + Wärmepumpe) wieder komplett förderfähig sind? Ich habe Schwierigkeiten, das zu glauben, da ja erst im August 2022, also rund vor einem halben Jahr, die Förderung von Gashybridheizungen gestrichen wurde. Diese Förderung wird nun wieder eingeführt? Oder bleibt es bei der aktuellen Regelung, dass es nur Förderung für den EE-Anteil (also nur für die Wärmepumpe) geben wird?
Oder gibt es im Hinblick auf die Förderung von Gashybridanlagen noch einen anderen "Haken", den ich einfach nicht erkannt habe?
Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen schreibt dazu: "Verbrennungsheizungen für Gas und Öl werden weiterhin nicht gefördert. Bzgl. künftig auch mit Wasserstoff betreibbaren Heizungen gilt, dass nur die zusätzlichen Kosten für die "H2-Readiness" der Anlage förderfähig sind." Wie die Systematik im Einzelnen aufgebaut wird, bleibt noch abzuwarten.
Vermutlich bekommen Sie weiter Fördermittel für Wärmepumpen, auch wenn Sie diese mit einer Gasheizung kombinieren. Achten Sie aber darauf, dass es Fördermittel in diesem Zusammenhang nur für separat installierte Wärmepumpen gibt. Kombigeräte, die beide Systeme in einer Hülle kombinieren, fördert der Staat nicht.
Sobald Neuigkeiten zur konkreten Ausgestaltung der Förderregularien gibt, berichten wir darüber auf unserer Webseite und in unserem Newsletter.