Bitte informieren Sie mich darüber, ob eine Förderung einer neuen Heizungsanlage (Brennwerttechnik) welche eine herkömmliche Gastherme (30 Jahre alt) ersetzt durch die KFW im Nachgang noch gefördert werden kann. Der Einbau erfolgte 2016.
KfW-Fördermittel für die neue Heizung müssen unbedingt vor dem Beginn der Maßnahme beantragt werden. Eine nachträgliche Gewährung von Fördermitteln ist leider nicht möglich. Weiter Informationen dazu, wie die Mittel der KfW richtig beantragt werden, haben wir hier zusammengestellt.