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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel, wenn ich eine alte Gasheizung gegen eine neue Brennwertheizung austausche?

Frage von Frank N. am 10.01.2020 

Ich möchte meine 22 Jahre alte Gasheizung gegen eine Gasbrennwertheizung austauschen. Gibt es noch eine Förderung.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Ja, auch 2020 gibt es noch Fördermittel für die Installation einer neuen Gasbrennwertheizung. Die Anforderungen sind heute allerdings gestiegen. So muss die Beheizung zu mindestens 25 Prozent über erneuerbaren Energien erfolgen. Infrage kommen dabei Solarthermiekollektoren, eine Biomasseheizung oder eine Wärmepumpe. Grundsätzlich haben Sie dabei zwei Optionen:

1) Sie installieren eine "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung (neue Gasbrennwertheizung mit hybridfähiger Regelung und Wärmespeicher) und rüsten die erneuerbare Energieanlage spätestens 2 Jahre nach Inbetriebnahme nach. Dafür bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent über das BAFA-Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien".

2) Sie installieren eine Gas-Hybridheizung (Gasbrennwertheizung mit Solar, Biomasse oder Wärmepumpe, hybridfähiger Regelung und Wärmespeicher). Dafür bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent.

Die BAFA-Förderung müssen Sie vor der Beauftragung eines Fachbetriebes online über die Webseite des BAFA beantragen. Ein Energieberater ist dazu nicht erforderlich.

Aber: Die Kosten müssen Sie gleich zu Beginn angeben. Da sich diese später nicht mehr nach oben korrigieren lassen, sollten Sie sich ein detailliertes Angebot für die neue Anlage erstellen lassen.

Zusätzlich zur BAFA-Förderung für die neue Gasheizung können Sie auch ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Programm 167 beantragen. Das ist ebenfalls vor dem Beginn der Maßnahme zu beantragen. Ansprechpartner ist in diesem Fall jedoch Ihre Hausbank.

Alternativ zur BAFA-Förderung können Sie auch den neuen Steuerbonus nutzen. Dabei haben Sie die Möglichkeit, 20 Prozent der Kosten für eine energetische Sanierung (neben Heizungserneuerung sind auch Arbeiten am Haus förderbar) über drei Jahre von Ihrer Einkommenssteuer abzusetzen. Die steuerliche Förderung ist auf insgesamt 40.000 Euro begrenzt und nach der Fertigstellung der Sanierung über Ihre Steuererklärung zu beantragen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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