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Expertenrat

Wie hoch ist die Förderung für eine Brennwertheizung in meinem Haus?

Frage von Holm K. am 15.01.2020 

In ein EFH Bj. 1935 mit ca 120 m² Wohnfläche sollen eine neue Heizung (Brennwert Erdgas) und neue Heizkörper im EG eingebaut werden. Bisher wurde im EG mit einzelnen Öfen mit Kohle und im OG mit einer Gasheizung (Bj 1992) geheizt. Wie hoch wäre die Förderung für die Heizungsumstellung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel gibt es seit 01.01.2020 nur noch dann, wenn Sie die neue Gasheizung mit einer Umweltheizung kombinieren. Infrage kommen zum Beispiel Solarthermiekollektoren, Biomassheizkessel (Scheitholz, Pellets, Hackschnitzel), Pelletöfen mit Wassertasche und Wärmepumpen. Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das die Fördermittel im Programm "Heizen mit erneuerbaren Energien" vergibt, schreibt dabei vor, dass die erneuerbare Energieanlage mindestens 25 Prozent der Heizlast im Haus decken muss.

Die Höhe der Förderung hängt davon ab, wie Sie die Anlage einbauen lassen. Dabei haben Sie zwei Optionen: 


  • 20 Prozent Zuschuss gibt es für "Renewable Ready" Gasbrennwertheizungen (Sie bauen zunächst eine Gasbrennwertheizung ein, die für den Einsatz erneuerbarer Energien vorbereitet ist. Die Umweltheizung rüsten Sie dann spätestens 2 Jahre später nach).
  • 30 Prozent Zuschuss erhalten Sie, wenn Sie die Gas-Hybridheizung gleich komplett einbauen. 

Die Kosten für Demontage, Anschaffung und Installation der neuen Heizung sowie Ausgaben für Heizkörper und sonstige Umfeldmaßnahmen sind dabei förderfähig. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor der Beauftragung eines Fachbetriebes online beim BAFA beantragen.

Alternativ können Sie die Kosten der Heizungserneuerung auch steuerliche geltend machen. Das funktioniert über den neuen Steuerbonus für die Sanierung. Erfüllen Sie die hohen technischen Anforderungen nicht, ist es möglich, die Handwerkerkosten der Heizungserneuerung steuerlich geltend zu machen. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen"

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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