Expertenrat

Welche Fördermittel bekommen wir für eine neue Brennwertheizung?

Frage von Franz W. am 02.07.2020 

Wir haben uns vor einer Woche eine neue Brennwertheizung einbauen lassen. Das Finanzamt sagt, wir bekommen nur die Handwerkerstunden berechnet?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das ist richtig. Wenn die Heizung bereits eingebaut ist, können Sie nachträglich nur Steuerboni nutzen. Für eine "konventionelle" Brennwertheizung zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer ab. Handelt es sich bereits um eine "Renewable Ready Gasbrennwertheizung" oder eine Hybridheizung, können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".

Weitere Informationen zum Absetzen der Lohnkosten haben wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" zusammengestellt.

Wollen Sie sich regelmäßig über Neuigkeiten und Tipps rund um die Sanierung und Fördermittel informieren? Dann abonnieren Sie doch einfach unseren Newsletter, der Sie immer auf dem Laufenden hält.

Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

Handwerker-Suche

Finden Sie Energieberater, Handwerker und Sachverständige vor Ort

 
 

Newsletter-Abo