Wir haben uns vor einer Woche eine neue Brennwertheizung einbauen lassen. Das Finanzamt sagt, wir bekommen nur die Handwerkerstunden berechnet?
Das ist richtig. Wenn die Heizung bereits eingebaut ist, können Sie nachträglich nur Steuerboni nutzen. Für eine "konventionelle" Brennwertheizung zieht das Finanzamt 20 Prozent der Lohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer ab. Handelt es sich bereits um eine "Renewable Ready Gasbrennwertheizung" oder eine Hybridheizung, können Sie den Steuerbonus für die Sanierung nutzen und 20 Prozent der Gesamtkosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend machen. Welche Voraussetzungen dabei zu erfüllen sind, erklären wir im Beitrag "Förderung für die Gasheizung und Gas-Hybridheizung".
Weitere Informationen zum Absetzen der Lohnkosten haben wir Ihnen im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen" zusammengestellt.