Gibt es auch eine Förderung, wenn die Ofenheizung (Kohle / Holz) auf Flüssiggas ohne erneuerbare Energien umgestellt wird?
In diesem Fall können Sie nur die Lohnkosten der Handwerker steuerlich geltend machen. Dabei bekommen Sie einen steuerlichen Bonus in Höhe von 20 Prozent (maximal 1.200 Euro). Wie Sie den Bonus nutzen, erfahren Sie im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Zuschüsse in Höhe von 30 Prozent bekommen Sie nur, wenn Sie die Gasheizung mit einer Solaranlage, einer Wärmepumpe oder einer Biomasseheizung (auch wasserführender Pelletkamin) kombinieren.
Einfach und vergleichsweise günstig ist zum Beispiel eine Gas-Wärmepumpen-Hybridheizung, die auch auf die Umgebungsluft als Energiequelle setzt. Die Technik ist kompakt, ohne zusätzlichen Speicher nutzbar und wählt die möglichen Energieträger (Gas oder Umweltwärme) so, dass Ihre Heizkosten niedrig ausfallen. Da Sie den hohen Zuschuss für die Gesamtanlage (Flüssiggastank, Gasheizung, Wärmepumpe, Verteilung, Heizflächen etc.) bekommen, lohnt sich die Mehrausgabe unter Umständen.
Eine Antwort darauf bekommen Sie mit dem Angebot eines Handwerkers aus Ihrer Umgebung.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!