Welche Zuschüsse gibt es für neue Heizung (Erdgas)?
Entscheiden Sie sich für eine reine Gasheizung, können Sie heute leider nur die Lohnkosten von der Steuer absetzen. Auf diese Weise erlässt das Finanzamt 20 Prozent der Handwerkerkosten (max. 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Einkommensteuer.
Ergänzen Sie die Gasbrennwertheizung in spätestens zwei Jahren mit einer Umweltheizung (Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasseheizung), die mindestens 25 Prozent der Heizlast deckt, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Gesamtkosten über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
Installieren Sie gleich eine Gasbrennwerthybridheizung (Kombination aus Gas- und Umweltheizung), bekommen Sie eine Förderung der Gasheizung in Höhe von 30 Prozent. Wichtig zu wissen ist, dass Sie die BEG-Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen müssen. Den Steuerbonus bekommen Sie auch nachträglich.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Übrigens: Vergleichsangebote für die neue Heizung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool.