Ist ein Energieberater für eine Förderung oder Zuschuss bei einem Wechsel von Ölheizung auf Gasbrennwertheizung nötig?
Nein, einen Energieberater benötigen Sie hier nicht. Um Fördermittel über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG-EM-Förderung) zu erhalten, ist allerdings die Einbindung regenerativer Energien Pflicht. Eine Solaranlage, eine Wärmepumpe oder eine Holzheizung (Kessel oder Pelletkamin mit Wassertasche) muss demnach mindestens 25 Prozent der Heizlast abdecken. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, bekommen Sie 30 Prozent Förderung für die neue Heizung + 10 Prozent Austauschprämie für die Ölheizung.
Seit Januar 2021 steht Ihnen dazu ein Zuschuss über die BEG-EM-Förderung vom BAFA zur Verfügung, den Sie mit einem Kredit aus dem KfW-Programm 167 kombinieren können. Ab Juli 2021 ist dann auch ein BEG-EM-Kredit mit Tilgungszuschuss in gleicher Höhe verfügbar. Wichtig ist in jedem Fall, dass Sie die Förderung der Gasheizung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!
Angebote für die neue Heizung bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Heizungen.