Zurzeit betreibe ich in meinem Einfamilienhaus eine Festbrennstoffheizung, die ich schwerpunktmäßig mit Scheitholz befeuere. Der Heizkessel, ein Sieger FBU 21 ohne Puffer, versorgt bisher Heizung und Warmwasser im Winter. Im Sommer wird das warme Wasser mittels einer kleinen selbstgebauten Solaranlage erzeugt. Das System besteht seit 1990 und der Schornsteinfeger mustert jetzt im Sommer 2021 meinen Heizkessel aus, sodass Handlungsbedarf besteht.
Meine Planung sieht jetzt so aus:
1. Einbau einer modernen Erdgaskompaktzentrale für Heizung und Brauchwasser. Dabei beabsichtige ich ein Modell, welches es ermöglicht, meine vorhandenen Solarkollektoren problemlos anzuschließen. Ein Erdgasanschluss besteht im Haus, ist aber noch unbenutzt. Da das Haus recht gut isoliert ist, sollte die Gesamtleistung nicht über 15 kW sein.
2. Da ich auch weiterhin mit Scheitholz weiter heizen möchte, solange noch die Möglichkeit besteht, dieses günstig zu beziehen, beabsichtige ich, den Sieger FBU21 durch einen modernen Scheitholzkessel zu ersetzen, dessen Leistung auch nicht über 10 KW sein muss.
3. Da zurzeit noch kein Pufferspeicher vorhanden ist und Holzkessel erst ihren besten Wirkungsgrad entfalten können, wenn sie mit Puffer betrieben werden, beabsichtige ich, einen mit einem Fassungsvermögen von 1000 Liter zu installieren. Dieses wird dann ein Modell mit einem zusätzlichen Wärmetauscher sein, um später noch ein leistungsfähiges Solarthermiesystem anschließen zu können und gegebenenfalls die Speicherkapazität zu erweitern. So besteht die Möglichkeit, in den Übergangsjahreszeiten auch mit Solarenergie zu heizen.
So besteht die Möglichkeit, Heizung und Warmwasser durch Sonnenenergie, Brennholz und Erdgas zu betreiben. Da ich das Haus 1989 in Eigenleistung einschließlich der Technik errichtet hatte, möchte ich auch dieses Mal möglichst viel selbst machen. Meine Planung ist jetzt noch ganz im Anfangsstadium. Können Sie mir sagen, wie ich da am besten vorgehe, um die bestmögliche Förderung zu erhalten?
Ihr Konzept ist schlüssig, nachhaltig und sehr zu empfehlen. Es entspricht grundsätzlich auch den Anforderungen, die der Gesetzgeber an eine Förderung stellt. Denn dazu müssen Sie eine Gasbrennwert-Hybridheizung installieren, bei der die Erneuerbare-Energien-Anlage (in diesem Fall der Scheitholzkessel) mindestens 25 Prozent der Heizlast decken und mit einem Speicher ausgestattet sein muss. Bei der geplanten Leistung und der vorgesehenen Speichergröße sollte das kein Problem darstellen. Wichtig ist allerdings, dass die neuen Heizgeräte den BAFA-Vorgaben entsprechen. Das betrifft vor allem die Holzheizung - Geräte finden Sie unter anderem in der Liste förderbarer Anlagen.
Fördermittel bekommen Sie über die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Hier haben Sie die Wahl zwischen Zuschüssen und Darlehen mit Tilgungszuschüssen (Darlehen stehen ab Juli 2021 zur Verfügung). Die Zuschüsse/Tilgungszuschüsse betragen dabei:
Wichtig ist allerdings, dass Sie die Förderung vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen beantragen. Außerdem ist die Sanierung durch einen Fachbetrieb Pflicht. Es besteht unter Umständen eine Ausnahme, wenn Sie selbst im entsprechenden Gewerk unternehmerisch tätig sind. Eine Antwort auf diese Frage bekommen Sie jedoch nur individuell von den Beratern des BAFA.
Schritt für Schritt zur maximalen Förderung? Wie das funktioniert und welche Förderalternativen Sie haben, zeigen unsere interaktiven Förder-eBooks!