Mir ist bekannt, dass man einen BAFA-Antrag innerhalb eines Monats nach Einreichung ändern kann. Könnte man von einer Pellets-Solarthermie-Hybrid-Anlage auf eine Solarthermie-Gas-Anlage umsteigen oder geht es nur um kleine Änderungen?
Für eine Kombination von Gas und Solarthermie muss der Anteil an Solarthermie einen bestimmten Prozentsatz erreichen, damit die Kombination als "Hybridheizung" nach der alten Förderung (bis 14-08-2002) gilt?
Sie können das Fördersegment grundsätzlich immer wechseln, indem Sie ein formloses und unterschriebenes Schreiben über Ihren Zugang zum BAFA-Portal hochladen. Innerhalb der Widerspruchsfrist (bis zu 4 Wochen nach dem Erhalt des Zuwendungsbescheides) können Sie dabei auch die Kosten anpassen - andernfalls lassen sich höhere Kosten nicht anrechnen.
Die Förderung von Gas-Hybridheizungen wurde zum 28.07.2022 eingestellt. Haben Sie den Antrag vorher, also spätestens am 27.08.2022 gestellt, können Sie vermutlich auf die Gasheizungs-Förderung umsteigen - innerhalb der Widerspruchsfrist sogar mit einer möglichen Anpassung der Kosten. Wie oben beschrieben, reichen Sie dazu ein formlos unterschriebenes Schreiben mit Ihrem Änderungswunsch ein. Sachbearbeiter des BAFAs prüfen diesen daraufhin, bevor Sie Ihnen einen Änderungsbescheid ausstellen.
Damit es sich um eine Gasbrennwert-Hybridheizung handelt, muss die Solarthermie mindestens 25 Prozent des Heizwärmebedarfs decken. Zur Berechnung können Sie dabei eine Kollektorleistung von 635 Watt pro Quadratmeter Kollektorfläche heranziehen. Bei einer Heizlast von 20 kW benötigen Sie also eine Solarthermieanlage mit rund 7,9 m² (20 % von 20 kW = 5 kW bzw. 5.000 W / 635 W/m² = 7,87 m²)
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.