In meinem Mietshaus (Paderborn, 3 Wohnungen, 282 m² Wfl.) soll die alte Gasheizung (Jg. 86) ausgetauscht werden. Das Angebot einer Installationsfirma liegt vor. Meine Fragen: Welche Auflagen müssen erfüllt sein, um eine Förderung der Maßnahme durch das BAfA zu erhalten? Wie ist das Prozedere, Schritt für Schritt? Sind die Heizkörper wegen der Ausführung des hydraulischen Abgleichs zu erneuern? Ist eine Vor-Ort-Begutachtung durch einen Energieberater erforderlich?
Voraussetzung ist zunächst, dass die Gasheizung noch nicht der Austauschpflicht der EnEV unterliegt. Das wäre der Fall, wenn es sich bei Ihrer über 30 Jahre alten Anlage nicht um eine Niedertemperatur- oder Brennwertheizung handelt. Alte Konstanttemperaturkessel erkennen Sie daran, dass die Geräte Sommer wie Winter mit konstant hohen Vorlauftemperaturen arbeiten - ein Heizungsbauer vor Ort kann die Frage schnell klären. Greift die Nachrüstpflicht, ist die BAFA-Förderung ausgeschlossen.
Andernfalls können Sie sich für die Installation einer Gas-Hybridheizung oder einer sogenannten "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung entscheiden. Erstere ist von Beginn an mit einer Anlage zur Nutzung erneuerbarer Energien (Solaranlage, Holzheizung, Wärmepumpe) kombiniert, wobei die erneuerbare Heizung mindestens 25 Prozent der Heizlast decken muss. Lassen Sie eine Hybridheizung einbauen, bekommen Sie einen BAFA-Zuschuss in Höhe von 25 Prozent.
Eine "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung kommt erst einmal ohne erneuerbare Energien aus. Diese müssen Sie dabei jedoch spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme nachrüsten (Anforderungen wie oben). Wichtig ist, dass ein Installateur die Gasbrennwertheizung bereits zu Beginn mit einer hybridfähigen Regelung (Regelung für mehrere Energiequellen) und einem Wärmespeicher ausstattet. Lassen Sie eine "Renewable Ready" Gasbrennwertheizung einbauen, bekommen Sie einen BAFA-Zuschuss in Höhe von 20 Prozent.
Ob die Heizkörper zu erneuern sind, hängt von den Gegebenheiten vor Ort ab. Aus der Ferne lässt sich das leider nicht feststellen. Wichtig zu wissen ist aber, dass die dafür anfallenden Kosten ebenfalls förderfähig sind.
Zum Ablauf: Haben Sie sich für eine Lösung entschieden, müssen Sie zunächst einen Kostenvoranschlag erstellen lassen. Mit diesem beantragen Sie die Förderung dann online auf der Webseite des BAFA. Mit einer entsprechenden Vollmacht kann das auch ein Heizungsbauer für Sie erledigen. Wichtig: Die Kosten können später nicht mehr nach oben korrigiert werden.
Haben Sie die Bestätigung vom BAFA erhalten, können Sie den Handwerksbetrieb beauftragen. Nach Fertigstellung erstellt dieser eine Bescheinigung, die Sie zusammen mit den erforderlichen Dokumenten beim BAFA einreichen.
Eine Bestätigung oder Vor-Ort-Beratung durch einen Energieberater ist anders als bei der früher möglichen KfW-Förderung nicht erforderlich.