Wir möchten bei einem bestehenden Gebäudenetz von zwei Gebäuden (erbaut ca. 1960), die bestehende Öl-Heizung gegen eine Luftwärmepumpe austauschen. Von beiden Gebäuden werden jeweils die alten Heizkörper gegen effiziente Niedertemperatur-Heizkörper getauscht. Die bestehenden Rohrleitungen in der Decke möchten wir gerne behalten. Beide Gebäude haben einen Besitzer, jedoch verteilt auf zwei separate Grundstücke. Müssen hier mehrere Anträge gestellt werden? Mit welchen förderfähigen Kosten darf man hier planen?
Generell ist pro Haus ein Antrag auf Heizungsförderung zu stellen. Hier gibt es mehrere Sachverhalte. Zum einen erneuern Sie zweimal den Anschluss an ein Gebäudenetz. Zum anderen erneuern Sie das Gebäudenetz bzw. dessen Wärmeerzeuger selbst. Förderbar sind dabei immer Kosten für die Anzahl der zu versorgenden Wohneinheiten. Bei einer Wohneinheit im Haus können Sie also 30.000 Euro an Kosten geltend machen. Bei zwei Wohneinheiten (Erneuerung des Gebäudenetzes) sind es 45.000 Euro (30.000 plus 15.000 Euro).
Wir empfehlen, das Vorhaben mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste zu besprechen. Diesen benötigen Sie ohnehin, um die Förderung für die Erneuerung des Gebäudenetzes zu beantragen. Er prüft außerdem die Umstände und gibt weitere Tipps zum Ablauf.
Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's" (Änderung Gebäudenetz) und "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" (Maßnahmen im jeweiligen Haus). Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.