Ich bin soeben über ein Detail gestolpert. Nichts Großes, jedoch finde ich die Lösung nicht wirklich. Energetische Maßnahme: Errichtung/Umbaus Gebäudenetz. Hier das Gebäude, in dem die alte Heizung ausgebaut wird. Es gibt für Gebäudenetze eine zu nutzende FUE - ok.
Die fachgerechte Demontage und Entsorgung einer alten Heizungsanlage muss laut TFAQ für den Heizungstauschbonus in der Rechnung bzw. der Fachunternehmererklärung belegt werden. Da in dem vorgegebenen FUE‑GebNetz kein Feld dafür existiert, muss der Fachunternehmer das also in seiner Rechnung wie folgt ausweisen? Alte Heizungsanlage XY 123 B2 fachgerecht demontiert und entsorgt. Was ist, wenn die Rechnung das so nicht ausweist? Genügt ein zusätzliches Hilfsdokument über die fachgerechte Demontage und Entsorgung oder wäre ein Entsorgungsnachweis die bessere Wahl?
Nach Angaben des BMWE ist die fachgerechte Entsorgung durch das Fachunternehmen bzw. die Energieeffizienz-Expertin oder den Energieeffizienz-Experten zu bestätigen. Der Nachweis kann unter anderem über eine entsprechende Rechnung oder einen Entsorgungsnachweis sowie im Technischen Projektnachweis (TPN) erfolgen.
Für Rückfragen zu konkreten Vorhaben empfehlen wir den Kontakt zur KfW. Ansprechpartner erreichen Sie unter der Rufnummer 0800 539 9013.