Ich habe in den letzten 2 Monaten eine Luftwärmepumpe einbauen lassen. Dafür haben wir auch eine Förderung vom BAFA genehmigt bekommen. Meine Frage jetzt: Kann ich den Geschwindigkeitsbonus von der KFW nachträglich auch noch beantragen?
Das ist leider nicht möglich. Denn hier gelten die Konditionen und Vorgaben vom Zeitpunkt der Antragstellung. Letztere muss dazu vor Maßnahmenbeginn erfolgen. Eine nachträgliche Beantragung der BEG-EM-Förderung von der KfW (auch in Teilen), ist nicht vorgesehen.