Kann ich bei einem EHF mit Einliegerwohnung die 30 Tsd. Förderung ausschließlich auf meine Whg. beziehen? Wegen Geschwindigkeitsbonus? Oder muss die Förderung hälftig aufgeteilt werden?
Bei einem Gebäude mit zwei Wohneinheiten können Sie 45.000 Euro an Kosten geltend machen. Für den Geschwindigkeitsbonus sind die tatsächlichen Kosten dann aber aufzuteilen. Anrechnen können Sie dafür also maximal 22.500 Euro - bzw. die Hälfte der tatsächlichen Kosten, wenn diese unter der Grenze liegen. Das gilt auch dann, wenn Sie beide Wohneinheiten im Haus selbst nutzen.
Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung. Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten.