Ich habe einen Bauherrn, der ein denkmalgeschütztes Gebäude energetisch saniert. Er möchte dafür Fördermittel in Anspruch nehmen. Für die Beheizung des Hauses möchte er einen Grundofen einbauen. Wäre dieser förderfähig, wenn ja, welche technischen Voraussetzungen muss er erfüllen? In meinem Berechnungsprogramm von BKI kann ich keinen Grundofen eingeben.
Nach Punkt 5.1 der BEG-EM-Richtlinie sind Biomasseanlagen für die thermische
Nutzung ab mindestens 5 kW Nennwärmeleistung förderbar. Neben Kesseln zur Verbrennung von Biomasse-Pellets, Hackschnitzeln und Scheitholz gehören dazu nur Pelletöfen mit Wassertasche. Wenn der Grundofen auf Pellets basiert und einen Teil der Wärme an das Heizungswasser abgibt, ist er über die BEG-EM unter Umständen förderbar. In diesem Fall bekommt Ihr Bauherr einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent sowie den Emissionsminderungs-Zuschlag in Höhe von 2.500 Euro, wenn die Anlage weniger als 2,5 mg/m³ pro Kubikmeter Abgas ausstößt (Emissions-Vorgabe gilt für den Zuschlag).
Weitere Voraussetzungen zur Förderung:
Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für einen wasserführenden Pelletofen". Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für den neuen Ofen.