Wie hoch ist der maximale Betrag, den ich für die zweite Wohneinheit bekomme? Ich vermiete 3 Wohnungen und weiß nicht, ob ich auch für die zweite und dritte Wohnung bis zu 60.000 Euro Fördermittel erhalten kann?
Geht es um die Förderung von Maßnahmen am Haus oder an der Technik (gilt nicht für Heizungstausch) stehen Ihnen pro Jahr förderbare Kosten von 60.000 Euro pro Wohneinheit zur Verfügung. Bei drei Wohneinheiten können Sie also Kosten in Höhe von 180.000 Euro angeben. Hierfür bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Geht es um die Heizungsförderung, verhält sich das etwas anders. Denn hier können Sie Kosten in Höhe von 30.000 Euro für die erste und je 15.000 Euro für die zweite und die dritte Wohneinheit anrechnen. Insgesamt kommen Sie dabei also auf förderbare Kosten von 60.000 Euro. Hierfür bekommen Sie Zuschüsse in Höhe 30 bis 35 Prozent, wenn keine Wohnung selbst genutzt ist. Wie Sie die Mittel richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
Die Förderung für Maßnahmen am Gebäude und die Förderung für den Heizungstausch können Sie kombinieren. Somit stehen Ihnen insgesamt Kosten von 180.000 Euro (Haus) + 60.000 Euro (Heizung) zur Verfügung. Bitte beachten Sie, dass die förderbaren Kosten bei der Heizungsförderung nicht mehrmals, sondern nur noch einmalig zur Verfügung stehen.
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