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Expertenrat

Müssen wir direkt im neuen Haus wohnen, wenn wir es mit Förderung sanieren möchten?

Frage von Falk S. am 17.01.2025 

Zeitpunkt Bezug einer sanierungsbedürftigen Immobilie in Verbindung mit KfW 308/261/358.

Die eigentliche Idee ist, ein Haus mit Energieeffizienzklasse F/G/H zu erwerben, um es im Anschluss zu sanieren und die Immobilie danach selbst zu beziehen. Verstehe ich folgenden Ablauf richtig?

- Erwerb der Immobilie mit KfW308 -> Meldebescheinigung mit alleinigem/Hauptwohnsitz muss erst nach Abschluss der Sanierungsmaßnahmen innerhalb 54 Monaten vorgelegt werden und nicht bei Beantragung?
- nun für die Sanierung 2 Optionen:
i) wir ziehen in die Immobilie ein, können mit Meldebescheinigung alleinigen/Hauptwohnsitz nachweisen und somit KfW 358 in Anspruch nehmen; oder
ii) wir ziehen nicht direkt in die Immobilie ein, können somit nicht KfW 358 in Anspruch nehmen, aber KfW 261?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Das KfW-Programm 308 "Wohneigentum für Familien – Bestandserwerb" können Sie nutzen, wenn Sie ein bestehendes Haus der EH-Klasse F, G oder H kaufen und anschließend innerhalb von 4,5 Jahren auf den EH 70 EE oder den EH Denkmalstandard sanieren. Die Mittel sind vor dem Kauf zu beantragen, dazu benötigen Sie keine Meldebescheinigung etc.. Diese reichen Sie erst nach Abschluss der Sanierung ein - also spätestens nach 4,5 Jahren bzw. 54 Monaten ein.

Das Programm 358 ist ein Ergänzungskredit, den Sie zur Förderung von Einzelmaßnahmen nutzen können. Einzelmaßnahmen fördern BAFA und KfW dabei in Form von Zuschüssen. Förderbar sind sämtliche Arbeiten am Haus und der Heizung. Selbst nutzender Eigentümer müssen Sie dazu nicht sein. Nutzen Sie das Haus bereits zur Antragstellung selbst, bekommen Sie allerdings attraktive Boni bei der Förderung der Heizung.

Dass Sie das Gebäude selbst nutzen, ist auch die Voraussetzung für das KfW-Programm 358. Melden Sie sich nicht um, können Sie stattdessen den Ergänzungskredit aus dem Programm 359 in Anspruch nehmen. Hier zahlen Sie höhere Zinsen.

Die KfW-Förderung 261 für ganzheitliche Sanierungen zum Effizienzhaus können Sie ebenfalls in Anspruch nehmen. Dazu müssen Sie das Gebäude nicht selbst nutzen. Sie können die Einzelmaßnahmen-Förderung und die Komplettsanierungsförderung auch kombinieren, wenn Sie die einzelnen Maßnahmen und Kosten immer nur einem Programm zuweisen.

Die Kombination der KfW-Programme 308 und 261 ist nach Angaben der KfW möglich.

Eine Alternative stellt der Steuerbonus für die Sanierung dar, den Sie als Eigentümer ebenfalls für die Sanierung nutzen können. Mit diesem ist es möglich, 20 Prozent der Sanierungskosten verteilt über drei Jahre von der Steuer abzusetzen.

Wir empfehlen, die Sanierung zusammen mit einem Energieberater aus Ihrer Region zu planen. Diesen benötigen Sie ohnehin, wenn Sie Fördermittel für die Sanierung beantragen möchten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die Sanierung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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