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Expertenrat

Kann der KfW-Antrag zur Förderung einer neuen Tür auch gestellt werden, wenn der Auftrag schon vergeben wurde?

Frage von Paula B. am 29.09.2016 

Wir lassen eine neue Haustüre mit Seitenelement einbauen und haben versäumt den Antrag zur KfW- Förderung zu stellen. (alte Haustüre und Glasbausteine werden entfernt. In zwei Wochen (14.10.16) wird die neue Türe mit Seitenelement eingebaut. Reicht das noch um den Antrag einzureichen? Bitte um Antwort. 

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach Rücksprache mit der KfW kann der Antrag gestellt werden, bevor die Tür eingebaut wurde. Möglich ist das zum Beispiel über die Programme 430 "Energieeffizient Sanieren" oder 455 "Altersgerecht Umbauen".

Beachten Sie bitte, dass die Mittel für das Programm 455 für dieses Jahr erschöpft sind. Zusagen werden dabei nur unter Vorbehalt der Mittelaufstockung für das kommende Jahr erteilt. Im Programm 430 erhalten Sie 10 Prozent der Kosten erstattet, sofern die Investition über 3.000 Euro liegt. Wichtig zu wissen ist, dass der Antrag hier nur mit der Bestätigung durch einen Energieberater gestellt werden kann.

Alle wichtigen Informationen zur Förderung der Haustür finden Sie hier.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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