Wir wollen in unserem Haus (Bj.1925) den Flur und die Haustür sanieren. Unsere Frage an Sie ist nun, welche Arbeiten förderfähig sind und welche Voraussetzungen unsere neue Tür dafür erfüllen muss. Des Weiteren würden wir gern wissen, wie hoch die Förderung ist und was ich tun muss, um diese in Anspruch zu nehmen.
Für die Förderung der neuen Haustür können Sie zwischen einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent der förderfähigen Kosten oder einem zinsgünstigen Darlehen wählen.
Alle Informationen zu den Voraussetzungen und der Beantragung der KfW-Förderung geben wir im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".
Wichtig zu wissen ist, dass die Tür in jedem Fall einen U-Wert von 1,3 W/ m²K einhalten muss. Außerdem muss sie für eine Förderung aus den KfW-Programmen "Altersgerecht Umbauen" (159/ 455) mindestens der Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 entsprechen.
Die Handwerkerkosten der Flur-Modernisierung können dagegen am Ende des Jahres steuerlich geltend gemacht werden. Wie das funktioniert, erklärt Dipl.-Ing. Alexander Neumann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".