Es geht um eine Mietverwaltung, 2 Häuser je 11 Wohnungen, insges. 2 Haustüren zur Straße und 2 hofseits. Beide Häuser gehören einer GmbH. Gibt es da auch Fördermittel?
Förderung für eine neue Haustür in Form von Zuschüssen gibt es über die KfW nur für Ein- und Zweifamilienhäuser, Mieter oder Wohnungseigentümergemeinschaften aus Privatpersonen. Gehören die Gebäude einer GmbH, stehen Ihnen jedoch zinsgünstige Darlehen der KfW zur Verfügung. Entscheiden Sie sich für ein Darlehen aus dem Programm zum energieeffizienten Sanieren (KfW 152), gibt es dieses mit einem Tilgungszuschuss von 7,5 Prozent. Dafür muss die Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Außerdem müssen Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen.
Zinsgünstige Kredite gibt es über das Programm 159 der KfW auch dann, wenn die neue Tür die Anforderungen zum Einbruchschutz erfüllt. Hier bekommen Sie jedoch keinen Tilgungszuschuss. Auch die Bestätigung durch einen Energieberater ist in diesem Programm nicht nötig.
Die wichtigsten Informationen zum Thema finden Sie im Beitrag "KfW-Förderung für die Erneuerung der Haustür".
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