Ich möchte eine neue Haustür einbauen lassen. Zur Förderung benötige ich einen Energiefachberater. Wie ist nun die Reihenfolge? Kostenvoranschlag für Haustür plus Einbau an Energiefachberater senden? Ich habe gelesen, es gibt Zuschüsse für Energiefachberaterkosten 50 %. Wo kann man diese beantragen. Ich finde leider keinen Antrag.
Zur Zuschuss-Förderung einer neuen Haustür stehen Ihnen zwei verschiedene Programme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zur Verfügung. Eines davon ist die Förderung über das Programm 430 "Energieeffizient Sanieren – Investitionszuschuss". Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent, wenn Sie eine neue Haustür einbauen, die mindestens einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreicht. Um die Mittel zu erhalten, gehen Sie wie folgt vor:
Alternativ können Sie einen Zuschuss auch über das KfW-Programm 455-E beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Für die übrigen Ausgaben zahlt die KfW einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür die Anforderungen zum Einbruchschutz (Widerstandsklasse RC2 nach DIN 1627) erfüllt. Schließt die Tür beheizte Bereiche ab, muss sie außerdem einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreichen.
Die Beantragung erfolgt nach dem gleichen Schema wie im Programm 430. Der einzige Unterschied: Sie benötigen keinen Energieberater. Sie sparen dadurch Geld und bekommen zusätzlich höhere Zuschüsse.
Alternativ können Sie Kredite über die Programme 152 (hier gibt es auch einen Tilgungszuschuss in Höhe von 7,5 Prozent) oder 159 beantragen. Dazu wenden Sie sich an Ihre Hausbank.
Förderung für die Leistung der Energieberater gibt es über das Programm 431 der KfW. Dabei bekommen Sie 50 Prozent der Kosten oder maximal 4.000 Euro erstattet. Die Mittel gibt es für die Fachplanung und Baubegleitung von Sanierungsarbeiten.
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür" zusammengestellt.