Ist eine neue Haustüre in einem 20 Jahre alten Haus einzubauen förderfähig? Ich habe ein Angebot von einer Firma aus unserer Umgebung vorliegen.
Ja, der Einbau wird von der KfW mit Zuschüssen und Darlehen gefördert. Zur Auswahl stehen dabei die Programme 430 "Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss", 455-E "Einbruchschutz – Investitionszuschuss", 152 "Energieeffizient Sanieren – Kredit" und 159 "Altersgerecht Umbauen – Kredit".
Für die Programme zum energieeffizienten Sanieren müssen Bauantrag oder Bauanzeige schon vor dem 01.02.2002 gestellt worden sein. Außerdem muss die Tür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen. Bei den Programmen zum Einbruchschutz gibt es in Bezug auf das Gebäudealter keine Einschränkungen. Die Haustür muss jedoch einen U-Wert von 1,3 W/m² (außer Türen zu unbeheizten Gebäudeteilen) und die Widerstandsklasse RC2 der DIN 1627 erreichen. Ob das der Fall ist, erfahren Sie vom Anbieter der neuen Haustür.
Wie die Mittel zu beantragen sind und wie sich die Konditionen der verschiedenen Programme unterscheiden, erfahren Sie im Beitrag "KfW-Förderung für die Erneuerung der Haustür".
Wichtig: In jedem Fall müssen Sie die Fördermittel vor dem Einbau der neuen Haustür beantragen.