Ich beabsichtige den Austausch einer nahezu ungedämmten Haustür in einem Altbau gegen eine neue wärmegedämmten Haustür und möchte mich nach Fördermaßnahmen und deren Beantragung erkundigen.
Inzwischen gibt es eine Reihe von Fördermöglichkeiten für den Austausch einer alten Haustür. So zum Beispiel das KfW-Programm 430, über das Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten (gültig ab 24.01.2020; zuvor 10 %) bekommen. Wichtig ist, dass die neue Tür einen U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K erreicht. Außerdem müssen Sie die Mittel vor dem Einbau mit einem Energieberater online über das KfW-Zuschussportal beantragen. Zugelassene Experten finden Sie über die Energie-Effizienz-Experten-Liste des Bundes.
Alternativ zum KfW-Programm 430 bekommen Sie hohe Zuschüsse auch über das KfW-Programm 455-E. Hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro. Für die übrigen förderfähigen Kosten bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Voraussetzung ist ein U-Wert von 1,3 W/m²K, wenn die Tür an beheizte Bereiche grenzt. Außerdem muss die neue Tür einbruchsicher sein und die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627 erreichen. Die Mittel sind ebenfalls vor der Sanierung über das online Zuschussportal der KfW zu beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie dafür nicht.
Benötigen Sie einen Kredit für die Sanierung, bekommen Sie diesen über die KfW-Programme 152 (Energieeffizienz) oder 159 (Einbruchschutz). Hierbei gelten die gleichen Voraussetzungen wie bei den Zuschussprogrammen. Die Förderung ist allerdings über Ihre Hausbank zu beantragen.
Mit dem Klimapaket hat die Bundesregierung zum 01.01.2020 auch eine neue steuerliche Förderung eingeführt. Dabei können Sie 20 Prozent der Kosten für Tür und Einbau über drei Jahre von der Einkommenssteuer absetzen, wenn die neue Haustür energieeffizient ist und von einem Fachhandwerker eingebaut wird. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Steuerbonus für Sanierung kommt ab Januar 2020".
Genügt die neue Tür den energetischen Anforderungen nicht, können Sie zumindest die Handwerkerkosten für den Einbau steuerlich geltend machen. Auf diese Weise zieht das Finanzamt 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten (maximal 1.200 Euro im Jahr) von Ihrer Steuerlast ab. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".