Ich möchte meinen Eingangsbereich (Haustür mit Seitenteil) erneuern.
Fördermittel bekommen Sie hier über verschiedene Programme. So gibt es die KfW-Förderung zum energetischen Sanieren, über die Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent der Kosten (KfW-Programm 430) oder ein zinsgünstiges Darlehen mit Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent (KfW-Programm 152) erhalten.
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Achtung: Neue Förderkonditionen in den KfW-Programmen 430 und 152 gelten erst ab 24.01.2020.
Alternative können Sie Fördermittel auch über die KfW-Programme für mehr Einbruchschutz beantragen. Hier bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der neuen Tür. Für die Übrigen Kosten gibt es einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent (KfW-Programm 455-E). Auch hier gibt es alternativ eine Kreditvariante, allerdings ohne Tilgungszuschuss (KfW-Programm 159).
Dabei gelten folgende Voraussetzungen:
Kommt die KfW-Förderung nicht infrage, bekommen Sie mit dem neuen Steuerbonus für die Sanierung eine steuerliche Vergünstigung von 20 Prozent der Kosten. Wie sie den Bonus nutzen können, erklären wir im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".
Erfüllt die neue Tür die hohen energetischen Anforderungen nicht, können Sie zumindest die Lohnkosten steuerlich geltend machen. Dabei zieht das Finanzamt 20 Prozent der Handwerkerkosten (keine Materialkosten) von Ihrer Einkommenssteuer ab. Wie das funktioniert, erklären wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".