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Expertenrat

Wie kann ich die Förderung für eine neue Haustür beantragen?

Frage von Wolfgang S. am 15.06.2020 

Wo kann ich die Förderung für eine neue Haustür beantragen und was ist dabei zu beachten?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für eine neue Haustür bekommen Sie über die KfW-Programme zum energetischen Sanieren und die KfW-Programme für mehr Einbruchschutz. Im ersten Fall gibt es einmalige Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent über das KfW-Programm 430 oder einen zinsgünstigen Kredit mit 20 % Tilgungszuschuss über das KfW-Programm 152. Voraussetzung ist, dass die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreicht und Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Energieberater beantragen. Zuschussanträge stellen Sie dabei ganz einfach online über das KfW-Zuschussportal. Darlehen beantragen Sie hingegen direkt bei Ihrer Hausbank.

Erreicht Ihre neue Haustür die Widerstandsklasse 2 der DIN EN 1627, erfüllt sie die Anforderungen für mehr Einbruchschutz. In diesem Fall können Sie einen Zuschuss über das KfW-Programm 455-E oder ein zinsgünstiges Darlehen über das KfW-Prgogramm 155 beantragen. Bei der Zuschussvariante bekommen Sie 20 Prozent Förderung auf die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent Förderung für die übrigen Kosten. Die Förderung ist ohne Energieberater vor der Sanierung zu beantragen. Der U-Wert muss dabei allerdings nur dann 1,3 W/m²K oder besser sein, wenn die Tür an beheizte Bereiche im Haus grenzt.

Alternativ steht Ihnen auch der neue Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Kosten (maximal 40.000 Euro) über einen Zeitraum von drei Jahren von der Steuer absetzen. Weitere Informationen dazu bekommen Sie im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen".

Antworten auf die wichtigsten Fragen zur Förderung finden Sie auch im Beitrag "FAQ: Förderung für eine neue Haustür".

Sind Sie auf der Suche nach Angeboten, bekommen Sie diese kostenfrei und unverbindlich über unser Angebots-Tool für die neue Haustür.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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