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Expertenrat

Wie kann ich die Förderung für den Austausch dreier Türen beantragen?

Frage von Angelika V. am 08.11.2021 

Ich habe zwei Wohnsitze. Eine Eigentumswohnung in Berlin und ein Einfamilienhaus in Inden. Das Haus in Inden soll energieeffizient saniert werden. Dach mit entsprechender Wärmedämmung wurde aktuell erneuert. Nun sollen noch drei Eingangstüren sowie zwei Garagentore in Angriff genommen werden. Wie gehe ich nun vor, um eine KFW - Förderung zu erhalten und wo bekomme ich ein Antragsformular? Es wäre sehr nett, wenn ich kurzfristig eine Antwort erhalten würde.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für neue Türen bekommen Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude für Einzelmaßnahmen (BEG EM). Voraussetzung ist ein U-Wert von 1,4 W/m²K für Haustüren sowie ein U-Wert von 1,0 W/m²K für Tore. Für die Beantragung der Mittel benötigen Sie einen Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste. Dieser prüft die Maßnahme und erstellt eine Bestätigung für den Fördergeber. Mit dieser können Sie Zuschüsse über die BAFA-Webseite oder Förderdarlehen über Ihre Hausbank beantragen.

Eine Alternative bietet die Förderung zum Einbruchschutz. Diese bekommen Sie in Höhe von 10 bis 20 Prozent der Kosten über das KfW-Programm 455-E für einbruchhemmende Haus-, Wohnungs- und Nebeneingangstüren sowie einbruchhemmende Garagentore. Die Mittel beantragen Sie vor dem Beginn der Sanierung online über das KfW-Zuschussportal. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Tür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.


Übrigens: Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für eine neue Haustür.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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