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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die angebotene Haustür?

Frage von Friedrich W. am 05.01.2022 

Ich möchte eine alte Haustür durch eine neue ersetzen. Es liegt ein Angebot über eine neue Tür vor. Die wesentlichen Punkte sind:
- Profilsystem: Thermoplus mit fünf-Kammer-System in 82 mm Bautiefe
- Wärmeschutzglas: 6-9-6-9-4 mm (Ug-Wert 1,16)
- Sohlbankprofil: in Standardausführung für Altbau
- Beschlag: Mehrfach Sicherheitstürverriegelung mit Massivschwenkriegel, Pz.
- Edelstahlschutzrosette mit Abreisschutz für außen
- Maße: 1830 mm breit x 2650 mm hoch

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Nach dem Förder-Stopp im KfW-Programm 455 für mehr Einbruchschutz gibt es Fördermittel für die neue Haustür aktuell nur über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder den Steuerbonus für die Sanierung. Beide fordern einen U-Wert von 1,3 W/m²K, der vom U-Wert des Glases, des Türblatts und des Rahmens abhängt. Kann Ihr Anbieter diesen Wert bestätigen, erfüllen Sie die technischen Vorgaben. Verfügbar sind dann Zuschüsse oder Darlehen in Höhe von 20 bis 25 Prozent über die BEG-EM-Förderung oder Steuerermäßigungen in Höhe von 20 Prozent der anfallenden Kosten über den Steuerbonus für die Sanierung. Während die BEG-Förderung vor Auftragsvergabe mit einem Energieberater zu beantragen ist, bekommen Sie den Steuerbonus nachträglich über einen Zeitraum von drei Jahren verteilt. Eine Energieberater-Bestätigung ist dabei jedoch nicht nötig.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für eine neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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