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Expertenrat

Bekommen wir Fördermittel für eine neue Haustür?

Frage von Silvia R. am 22.03.2022 

Wir haben gestern einen Vertrag für eine neue Haustür unterschrieben. Unsere jetzige Haustür ist schon recht alt. Die hat nur eine dreifache Verriegelung und keine Wärmedämmung. Können wir dafür eine Förderung beantragen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich können Sie Fördermittel für eine neue Haustür beantragen. Diese erhalten Sie über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) oder über das KfW-Programm für mehr Einbruchschutz.

Die BEG-Förderung der neuen Haustür ist mit Zuschüssen in Höhe von 20 bis 25 Prozent verbunden, wenn Sie technische Mindestanforderungen erfüllen und die Fördermittel vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen zusammen mit einem Energieberater der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen. Vergeben können Sie die Leistungen auf eigenes finanzielles Risiko nach dem Eingang der Förderunterlagen beim BAFA (digital).

Über die KfW-Förderung für mehr Einbruchschutz erhalten Sie Zuschüsse in Höhe von 10 bis 20 Prozent, wenn die neue Tür neben dem Wärmeschutz auch dem Einbruchschutz dient. Beantragen lassen sich die Mittel vor dem Beginn der Arbeiten online über das KfW-Zuschussportal. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.

Nachträglich können Sie in vielen Fällen auch den Steuerbonus für die Sanierung nutzen, um 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend zu machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung der neuen Tür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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