Wir haben ein Einfamilienhaus und möchten die Haustür austauschen lassen. Das Baujahr des EFH ist das Jahr 2000. Besteht die Möglichkeit, einen Zuschuss/Förderung dafür zu erhalten? Wie gestaltet sich die Antragstellung z. Bsp. bei der BAFA? Wir wohnen in Schwerin/MV
Fördermittel für die neue Haustür bekommen Sie entweder über das BAFA (Zuschuss und Ergänzungskredit) oder über das Finanzamt (Steuerbonus). In beiden Fällen muss die neue Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreichen.
Entscheiden Sie sich für die BEG-EM-Förderung vom BAFA, bekommen Sie einen Zuschuss in Höhe von 15 bis 20 Prozent. Wichtig ist, dass Sie die Mittel vor Maßnahmenbeginn mit einem Energieberater beantragen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir im Beitrag "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's".
Den Steuerbonus für die Sanierung bekommen Sie nachträglich über Ihre Steuererklärung. Sie können dabei 20 Prozent der Kosten verteilt über drei Jahre von der Steuer absetzen. Hier benötigen Sie keinen Energieberater, müssen die Maßnahme aber von einem Fachhandwerker ausführen und bestätigen lassen. Im Beitrag "Steuerbonus für die Sanierung - das müssen Eigentümer wissen" erklären wir, wie das im Detail funktioniert.
Erfüllen Sie die technischen Vorgaben nicht, können Sie auch den Steuerbonus für Handwerkerleistungen beantragen und 20 Prozent der Handwerkerlohnkosten steuerlich geltend machen. Weitere Informationen dazu geben wir im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen nach § 35a EStG".
Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Haustüren.