Ich habe vor, die alte Eingangstür in meiner Eigentumswohnung durch eine neue Tür zu ersetzen. KV und Einbautermin durch den Handwerker stehen fest (Ende Februar 2020). Habe ich einen Anspruch auf einen KfW-Zuschuss?
Fördermittel für die neue Eingangstür bekommen Sie über das KfW-Programm 455-E "Einbruchschutz – Investitionszuschuss". Hier gibt es einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent für die ersten 1.000 Euro. Für die übrigen förderfähigen Kosten gibt es dann einen Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Voraussetzung ist, dass die neue Tür die Widerstandsklasse 2 (RC 2) der DIN EN 1627 erreicht. Ist das der Fall, können Sie die Förderung vor dem Beginn der Maßnahme über das Online-Zuschussportal der KfW beantragen.
Die wichtigsten Informationen zum Thema haben wir Ihnen auf der Seite "KfW-Förderung für die Erneuerung der Haustür" zusammengestellt.