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Expertenrat

Wie beantrage ich Fördermittel für eine neue Haustür zum Einbruchschutz?

Frage von Peter M. am 03.08.2022 

Wie beantrage ich die Förderung einer neuen Haustür RC2?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Zuschüsse aus dem KfW-Programm 455-E für mehr Einbruchschutz stehen leider nicht mehr zur Verfügung. Hier haben Sie nur die Möglichkeit, ein günstiges Darlehen (ohne Tilgungszuschuss) über das KfW-Programm 159 zu beantragen.

Alternativ steht Ihnen die BEG-Förderung für die neue Haustür zur Verfügung. Über diese bekommen Sie Zuschüsse in Höhe von 20 Prozent, wenn die Haustür einen U-Wert von 1,3 W/m²K oder besser erreicht. Die Mittel beantragen Sie vor der Vergabe von Liefer- und Leistungsverträgen über die Webseite des BAFA. Dazu benötigen Sie die Bestätigung eines Energieberaters der Energie-Effizienz-Experten-Liste.

Eine weitere Alternative bietet der Steuerbonus für die Sanierung, den Sie nachträglich ohne Energieberater über Ihre Einkommenssteuererklärung beantragen. Gehen Sie diesen Weg, können Sie 20 Prozent der anfallenden Kosten verteilt über drei Jahre steuerlich geltend machen.

Laden Sie sich unsere Anleitung zur Förderung für die neue Haustür herunter - da werden in einem interaktiven eBook alle Förderalternativen beschrieben und Schritt für Schritt der Weg zur maximalen Förderung aufgezeigt. Bitte beachten Sie, dass die Kreditförderung inzwischen gestrichen wurde und die Raten der Zuschussförderung zum 15.08.2022 sinken.

Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für neue Haustüren.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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