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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für eine neue Haustür auch als Mieter?

Frage von Martina G. am 20.09.2020 

Ich habe ein Haus zur Miete (Baujahr 1971). Die Haustür muss dringend gewechselt werden. Die Wand ist nach wie vor BJ. 1971. Bekomme ich für eine neue Haustür (Kosten ca. 4000,- Euro) einen Zuschuss von 800,- € über die KfW-Förderung?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Als Mieter bekommen Sie die Förderung für eine neue Haustür nur über das KfW-Programm 455-E zum Einbruchschutz. Die neue Haustür muss dazu einen U-Wert von 1,3 W/m²K erreichen (sofern Sie zur wärmeumschließenden Gebäudehülle gehört) und der Widerstandsklasse RC2 der DIN EN 1627 entsprechen. Ist das der Fall, bekommen Sie 20 Prozent Zuschuss auf die ersten 1.000 Euro und 10 Prozent Zuschuss auf die übrigen förderfähigen Kosten. Insgesamt also rund 500 Euro. Beantragen können Sie die Mittel einfach selbst über das KfW-Zuschussportal. Einen Energieberater benötigen Sie dazu nicht.

Weitere Informationen und eine Schritt-für-Schritt-Anleitung gibt unser Förder-eBook für die neue Haustür.

Kostenfreie Vergleichsangebote für die neue Haustür bekommen Sie unverbindlich über unser Online-Angebotstool.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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