Wir planen, eine neue Haustür einzubauen, die den Werten der Fördermaßnahmen der KfW entspricht. Unser Haus ist von Baujahr 1967. Verstehe ich das richtig, dass man den Zuschuss nur bekommt, wenn die Hauswand einen besseren Dämmwert als die neue Haustür hat?
Die Anforderung der KfW bezieht sich auf Fenster und Fenstertüren. Sie soll sicherstellen, dass Feuchtigkeit immer zuerst an den Glasflächen kondensiert. Hier ist sie sichtbar, sodass Sie die Fenster öffnen und richtig Lüften können. Umgehen lässt sich die Vorgabe zum Beispiel mit einer kontrollierten Wohnraumlüftung.
Für neue Haustüren gilt diese Vorgabe nicht. Diese müssen einen U-Wert von mindestens 1,3 W/m²K haben, der oft schlechter ist als der U-Wert von Außenwänden aus dem von Ihnen genannten Baujahr.
Ein für Sie unverbindliches Angebot für die neue Haustür bekommen Sie übrigens kostenfrei über unser online Angebots-Tool für Haustüren.