Wir lassen im ganzen Haus in Kürze neue Fenster, Balkontüren und Haustüren einbauen. Kann ich Fördergelder beantragen?
Fördermittel für neue Fenster und Türen bekommen Sie über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Zur Verfügung stehen Ihnen dabei die Programme 430 und 152. Über Ersteres bekommen Sie einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent. Über das KfW-Programm 152 vergibt die Förderbank zinsgünstige Darlehen mit einem Tilgungszuschuss in Höhe von 20 Prozent. Voraussetzung ist, dass Sie die Mittel vor dem Beginn der Sanierung mit einem Experten der Energie-Effizienz-Experten-Liste beantragen. Wie das funktioniert und was dabei zu beachten ist, erklären wir Ihnen im Beitrag "Förderung für neue Fenster und Dachfenster"
Anders als bei den Fenstern, stehen Ihnen zur Förderung der Haustüren weitere KfW-Programme zur Verfügung. Entsprechen die neuen Türen der Widerstandsklasse 2 der DIN EN 1627 (Einbruchschutz), bekommen Sie Zuschüsse auch über das KfW-Programm 155-E. Hier erhalten Sie einen Zuschuss in Höhe von 20 Prozent auf die ersten 1.000 Euro der förderfähigen Kosten. Die übrigen Ausgaben fördert die KfW dabei mit einem Zuschuss in Höhe von 10 Prozent. Die Mittel sind ebenfalls vor dem Einbau zu beantragen. Einen Energieberater benötigen Sie dazu allerdings nicht.
Alternativ steht Ihnen seit diesem Jahr auch ein neuer Steuerbonus für die Sanierung zur Verfügung. Mit diesem können Sie 20 Prozent der Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren von der Einkommensteuer absetzen.
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