Ich plane, eine alte Haustür durch eine neue zu ersetzen. Da sich in dem Haus auch Praxisräume befinden, beabsichtige ich, die Kosten der Tür und des Einbaus bei der Steuer als Praxisausgabe abzusetzen.
Kann ich trotzdem einen Zuschuss bei der KfW beantragen?
Damit die KfW-Fördermittel für den Austausch der Haustür beantragt werden können, darf der gewerblich genutzte Teil in Ihrem Haus nicht über 50 Prozent liegen. Der private Steuerbonus für Handwerkerleistungen sowie das Anrechnen der Tür als Geschäftsausgabe ist mit den Programmen zur energetischen Modernisierung (151, 430) oder den Programmen zum altersgerechten Umbau (159, 455) nicht möglich. Generell gelten diese Programme für hauptsächlich zu Wohnzwecken genutzte Gebäude.