Ich habe 2023 für die neue Heizungsanlage einen BAFA-Zuschuss ausbezahlt bekommen. Jetzt habe ich das Haus verkauft. Muss der Eigentümerwechsel gemeldet werden? Und muss ich den Zuschuss zurückzahlen?
Sie müssen den Eigentümerwechsel nicht melden und den Zuschuss auch nicht zurückzahlen. Wichtig ist aber, dass Sie die neuen Eigentümer über die Förderung informieren. Die 10-jährige Nutzungspflicht geht mit dem Verkauf auf sie über. Tauschen sie die Heizung, müssen sie das dem BAFA melden. Unter Umständen kann es dann zu einer teilweisen Rückforderung kommen.
In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 7.1: "Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.
Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach § 46 und § 57 GEG hinzuweisen. Die Pflichten nach Nummer 7.1 und 9.7 sind hinsichtlich des geförderten Gebäudes im Rahmen des Kaufvertrags auf den Erwerber zu übertragen.
Die Nutzungsänderung oder -aufgabe und der Abriss eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit innerhalb dieses Zeitraums sind dem Durchführer, der die Förderung gewährt hat, durch den Antragsteller, beziehungsweise im Fall einer Veräußerung durch den Erwerber, unverzüglich anzuzeigen. Der Durchführer ist in diesen Fällen berechtigt, die Förderung anteilig zurückzufordern, soweit der Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann."