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Expertenrat

Muss ich die Förderung zurückzahlen, wenn ich das Haus inzwischen verkauft habe?

Frage von Ulrike S. am 28.03.2024 

Ich habe 2023 für die neue Heizungsanlage einen BAFA-Zuschuss ausbezahlt bekommen. Jetzt habe ich das Haus verkauft. Muss der Eigentümerwechsel gemeldet werden? Und muss ich den Zuschuss zurückzahlen?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Sie müssen den Eigentümerwechsel nicht melden und den Zuschuss auch nicht zurückzahlen. Wichtig ist aber, dass Sie die neuen Eigentümer über die Förderung informieren. Die 10-jährige Nutzungspflicht geht mit dem Verkauf auf sie über. Tauschen sie die Heizung, müssen sie das dem BAFA melden. Unter Umständen kann es dann zu einer teilweisen Rückforderung kommen.

In der BEG-EM-Richtlinie heißt es dazu unter Punkt 7.1: "Die geförderten Anlagen oder durch die Einzelmaßnahme energetisch optimierten Gebäudeteile sind mindestens zehn Jahre zweckentsprechend zu nutzen.

Innerhalb dieses Zeitraums ist bei der Veräußerung eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit der Erwerber auf die Förderung, die Nutzungspflicht und das Verschlechterungsverbot für die energetische Qualität des Gebäudes nach § 46 und § 57 GEG hinzuweisen. Die Pflichten nach Nummer 7.1 und 9.7 sind hinsichtlich des geförderten Gebäudes im Rahmen des Kaufvertrags auf den Erwerber zu übertragen.

Die Nutzungsänderung oder -aufgabe und der Abriss eines geförderten Gebäudes oder einer geförderten Wohneinheit innerhalb dieses Zeitraums sind dem Durchführer, der die Förderung gewährt hat, durch den Antragsteller, beziehungsweise im Fall einer Veräußerung durch den Erwerber, unverzüglich anzuzeigen. Der Durchführer ist in diesen Fällen berechtigt, die Förderung anteilig zurückzufordern, soweit der Förderzweck nicht mehr erreicht werden kann."

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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