Im September wurde meine Heizung auf Brennwerttechnik umgestellt. Der Chef des Heizungsbau-Meisterbetriebes wurde für den Kostenvoranschlag ausdrücklich über Maßnahmen für Zuschüsse der KfW Bank gefragt, um ggfs. nötige Anträge rechtzeitig stellen zu können.
Nach seiner Aussage sollten Zuschüsse vor Beginn der Arbeiten gestellt werden und Kredite ausdrücklich erst nach den Arbeiten beantragen werden, die er mit 20 % der Kosten ab August 2016 beziffert. Nach seinen Arbeiten wollte er selbst den Zuschuss für mich beantragen, sodass ich den Antrag nur zu unterschreiben hätte.
Nach mehrfachen Nachfragen erhielt ich im Dezember eine Bescheinigung über die Sanierung, ohne weitere Anlagen und Anschreiben an die KfW Bank. Nach einem weiteren Gespräch sollte ich den Antrag, wegen seiner Arbeitsüberlastung, plötzlich selbst stellen. Aus dem Internet habe ich das Formular 430 ausgefüllt und von ihm unterschreiben lassen, bevor ich den Antrag mit der Bescheinigung an die KfW gesendet habe.
Der Antrag wurde mit der Begründung abgelehnt, dass er entgegen der ausdrücklichen Aussage des Fachmanns, vor der Änderungsmaßnahme zu stellen ist.
Gibt es eine Möglichkeit mithilfe des Heizungsbau-Meisterbetriebes mit seinen Falschangaben, den Kredit im Nachhinein zu erhalten?
Leider sehen die Regularien der KfW vor, dass alle Zuwendungen - Kredite und Zuschüsse - für Einzelmaßnahmen zur energetischen Sanierung vor dem Beginn der Maßnahmen beantragt werden müssen. Ob hier eventuell eine Ausnahme möglich ist, muss mit der KfW geklärt werden. Einen Berater erreichen Sie zum Beispiel unter der Rufnummer: 0800 539 9002
Alternativ zur KfW-Förderung können Sie die Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen und so maximal 1.200 Euro im Jahr sparen. Wie das funktioniert, erklärt Dipl. Ing. Alexander Neunmann im Beitrag "Handwerkerrechnungen von der Steuer absetzen".
Weitere Informationen zum Thema haben wir Ihnen im Beitrag "Förderung: Kann ich Zuschüsse auch nach der Sanierung beantragen?"