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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die Heizungssanierung in einem Haus von 1889?

Frage von Felix E. am 24.09.2020 

Ich plane die Anschaffung eines Hauses von 1889, das aus 3 Wohneinheiten besteht, die zurzeit lediglich von je einem Einzelofen geheizt werden. Holz und Kohle kann verbrannt werden laut Energieausweis.

Gibt es die Möglichkeit, hier KfW oder BAFA Förderung für eine neue Heizungsanlage zu bekommen? Das Haus soll am Ende wohl eher kein KfW-Effizienzhaus werden, da ich die ursprüngliche Ziegelfassade erhalten bzw. wieder herstellen will und davon ausgehe, dass sich das widerspricht.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für die neue Heizung bekommen Sie grundsätzlich über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Dies schließt Gebäude aus, in denen alte Gas- und Ölheizung installiert sind (Austauschpflicht nach § 10 der aktuell gültigen EnEV 2014).

Um Zuschüsse in Höhe von 20 bis 35 Prozent zu bekommen, müssen Sie sich für eine neue Heizung mit erneuerbaren Energien entscheiden. Infrage kommen Gasbrennwert-Hybridheizungen (Gasheizung mit Solarthermie, Holzheizung oder Wärmepumpe) sowie reine Holzheizungen und Wärmepumpen. Ein Energieberater kann helfen, die beste Heizung für Ihr Haus zu finden und ein Fabrikat auszuwählen, das den BAFA-Förderbedingungen entspricht.

Steht das Gebäude unter Denkmalschutz, bekommen Sie für die Sanierung von Dach, Fassade und Fenster auch dann Fördergelder von der KfW, wenn Sie die sonst sehr hohen Anforderungen nicht erreichen. Ob das der Fall ist und welche Maßnahmen in Ihrem Fall infrage kommen, lässt sich aus der Ferne allerdings nicht beurteilen.

Daher empfehlen wir Ihnen die Beratung durch einen Energieberater der Energie-Effizienz-Expertenliste, die der Staat aktuell mit Zuschüssen in Höhe von 80 Prozent fördert. Wie Sie die Fördermittel bekommen und was dabei zu beachten ist, erklärt unser Förder-eBook "Schritt für Schritt zur Förderung für meine Energieberatung".

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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