In einem Mieteinfamilienhaus möchte ich von einer Ölheizung zu einer Pelletheizung wechseln. Dieses Haus habe ich meiner Tochter überschrieben, mit einem Nießbrauch für mich. Im Notarvertrag steht: Der Nießbrauch-Begünstigte hat alle Rechte und Pflichten. Die Heizung wird von mir bezahlt. Frage: Wer stellt den Zuschuss-Antrag?
Auch in diesem Fall ist die Förderung vom eingetragenen Eigentümer der Immobilie zu beantragen. Eine Ausnahme für Nießbraucher etc. gibt es leider nicht. Das gilt auch dann, wenn diese vertraglich alle Rechte und Pflichten übernehmen. Ein Nachteil dabei ist, dass der Geschwindigkeits- und der Einkommensbonus bei der Förderung der Pelletheizung dabei wegfallen. Wie Ihre Tochter die Mittel beantragen kann, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's".
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