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Expertenrat

Müssen alle Eigentümer die Förderung für die Heizung beantragen?

Frage von Hans R. am 26.10.2025 

Müssen alle 3 Eigentümer auf dem Förderantrag für eine Wärmepumpe unterschreiben oder nur einer? Situation: Die vermietete Doppelhaushälfte wurde bereits an die drei Kinder mit Nießbrauchsrecht für den ehemaligen Eigentümer überschrieben. Der Nießbraucher möchte den Heizungstausch durchführen und auch bezahlen. Die Kinder stehen alle im Grundbuch. Kann eines der Kinder den Antrag stellen oder ist ein gemeinsamer Antrag mit drei Unterschriften nötig?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Hier genügt es, wenn ein Eigentümer die Förderung beantragt. Unter Umständen benötigen Sie eine Vollmacht von den anderen Eigentümern. Wie Sie die Förderung für die neue Wärmepumpe richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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