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Expertenrat

Wir bewohnen drei Wohnungen eines Hauses. Wie können wir Fördermittel beantragen und was passiert, wenn ein Eigentümer seine Wohnung nach der Maßnahme veräußert?

Frage von Bernhard L. am 24.11.2025 

Folgendes Szenario: Eigenheim mit 3 Wohneinheiten. Eigentümerin ist derzeit die Mutter. Zwei der Söhne bewohnen zwei der Wohneinheiten, die Mutter wohnt mit dem Vater in der dritten Wohneinheit. Ein Sohn lebt andernorts. Jetzt soll das Haus an die drei Söhne überschrieben werden. Außerdem soll die alte Ölheizung (funktionsfähig) durch eine Wärmepumpe ersetzt werden. Nun überlegen wir, wie wir das alles gestalten, um eine optimale Förderung zu bekommen.

Möglichkeit 1: Die Mutter bleibt vorerst Eigentümerin und stellt den Förderantrag. Einkommensbonus würde es wohl für sie geben. Haus wird dann später überschrieben.
Möglichkeit 2: Haus wird an die 3 Söhne überschrieben, die dann als Eigentümergemeinschaft den Förderantrag stellen. Die beiden Söhne, die im Haus leben, würden wohl den Einkommensbonus bekommen.
Möglichkeit 3: Mutter und 3 Söhne machen zu viert eine Eigentümergemeinschaft. Mutter und die beiden Söhne, die im Haus leben, stellen den Förderantrag.

Wir gehen jetzt davon aus, dass Möglichkeit 3 im Hinblick auf die Förderung am sinnvollsten wäre, da dann alle drei Wohneinheiten von Eigentümern bewohnt wären (zwei Söhne und die Mutter) und die volle Förderung von 70 % ausgenutzt werden könnte. Bei Möglichkeit 1 würden wir Geschwindigkeits- und Einkommensbonus nur zu einem Drittel für die Wohneinheit der Mutter, bei Möglichkeit 2 zu zwei Dritteln für die Wohneinheiten der beiden selbstnutzenden Söhne bekommen. Ist diese Annahme korrekt?

Und eine zweite Frage: Würden wir zu viert als Eigentümergemeinschaft beantragen und unsere Mutter würde dann entscheiden, doch aus der Eigentümergemeinschaft aussteigen zu wollen, müssten wir dann eine Frist wahren, oder wäre das gleich nach Antragsbewilligung oder nach Abschluss der Maßnahme möglich, ohne dass ein Teil der Fördersumme zurückgefordert wird, da ja eine Antragstellerin dann keine Eigentümerin mehr wäre?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Grundsätzlich gilt bei der Förderung immer der Zustand zum Zeitpunkt der Antragstellung. Sind Sie da zu dritt oder viert Eigentümer, können Sie den Antrag als Eigentümergemeinschaft stellen. Danach stellt jeder selbstnutzende Eigentümer einen Zusatzantrag auf Einkommens- und Geschwindigkeitsbonus, sofern Sie die Vorgaben erfüllen. Was nach der Sanierung passiert, spielt förderrechtlich erst einmal keine Rolle. Wichtig ist dann nur, dass Sie die neue Heizung mindestens 10 Jahre lang nutzen. Tauschen Sie diese vorher aus, kann der Fördergeber einen Teil der gezahlten Mittel zurückfordern.

Die dritte Möglichkeit bringt in Ihrem Fall also die höchste Förderung der Heizung. Wie Sie diese richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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