Ich habe eine Förderzusage für eine Pelletheizung von 45 %. Die Anlage muss bis 28.08.2025 abgenommen sein.
Nun möchte ich noch eine Brauchwasser-Wärmepumpe installieren lassen und alle Anlagen: Pelletheizung mit einer bereits vorhandenen Solarthermie- und einer evt. später zu beschaffende PV-Anlage durch eine Steuerung optimieren.
Wenn ich nun mit den neuen Bedingungen mit 70 % im KJ 2024 einen Förderantrag stellen will, muss ich dann den alten genehmigten Antrag stornieren? Wenn der neue Antrag nicht mehr zum Tragen kommt, habe ich dann auch die Förderzusage für den neuen verloren?
Da die Förderanträge für das KJ 2025 in der alten Höhe mit aller Wahrscheinlichkeit nicht mehr genehmigt werden, wäre für mich eine schnelle und fundierte Auskunft wichtig!
Entscheidend ist immer das Datum des Antrags. Möchten Sie von der alten zur neuen Förderung wechseln, müssen Sie den bestehenden Antrag stornieren. Direkt darauf dürfen Sie ohne Sperrfrist die neue Förderung beantragen. Diese Ausnahme gilt nur im Jahr 2024. Ab 2025 greift wieder eine Sperrfrist von 6 Monaten, wenn Sie identische Maßnahmen nach einer Stornierung erneut beantragen.
Haben Sie den alten Antrag storniert, lässt er sich nicht mehr aktivieren. Zu beachten ist außerdem, dass die Höhe der förderbaren Kosten im Einfamilienhaus von 60.000 auf 30.000 Euro gesunken ist. Aktuell steht Ihnen damit eine Fördersumme von 27.000 Euro zu. Mit der neuen Heizungsförderung bekommen Sie voraussichtlich 21.000 (23.500 Euro mit Emissionsminderungs-Bonus), wenn Sie die förderbaren Kosten voll ausreizen.
Bitte beachten Sie: Möchten Sie die Förderung der Heizung 2024 erneut beantragen, dürfen Sie mit der Maßnahme noch nicht begonnen haben. Wie Sie die Anträge richtig stellen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.