Ich habe vor dem 14.08.22 einen Antrag bei der BAFA zum Austausch meiner Gasheizung (30 Jahre) zugunsten einer Gas-/Luftwärmepumpen-Hybridanlage gestellt. Es gibt noch keinen Bescheid. Nun möchte ich eine alleinige Luftwärmepumpe installieren. Nun zu meinen Fragen:
1. Stellt der Wechsel einen Segmentwechsel dar und ein einfacher Änderungsantrag reicht nicht aus?
2. Greift im Falle einer notwendigen Stornierung die Sperrfrist?
3. Oder gilt bei dem Heizungswechsel Gashybrid auf Wärmepumpe dieses Vorhaben nicht als identisch, sodass sofort ein neuer Antrag gestellt werden kann?
Da Sie noch keinen Bescheid haben und die Maßnahmen nicht identisch sind, stehen alle Möglichkeiten offen. Sie können den offenen Antrag zurückziehen und direkt einen neuen stellen. Alternativ dazu besteht die Möglichkeit, das Fördersegment mit einem formlosen und unterschriebenen Schreiben zu ändern. Bis zu einer 4-wöchigen Widerspruchsfrist nach Zuwendungsbescheid haben Sie dabei sogar die Möglichkeit, die förderbaren Kosten nach oben zu korrigieren, sofern das nötig ist.
Da der Antrag bereits in Bearbeitung ist und das BAFA aktuell lange Zeit für die Freigabe benötigt, ist die Änderung des bestehenden Fördervorhabens vermutlich die schnellste Lösung. Sie erhalten dann den Zuwendungsbescheid schneller und können fördertechnisch abgesichert mit der Maßnahme beginnen.
Mit einer 30 Jahre alten Gasheizung haben Sie aktuell allerdings Anspruch auf den neuen Heizungs-Austausch-Bonus und bekommen im besten Falle 35 Prozent Förderung für die Wärmepumpe. Voraussetzung ist, dass Sie den bestehenden Antrag stornieren und neu beantragen.
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