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Expertenrat

Welches Datum zählt für den Geschwindigkeitsbonus bei der Förderung einer neuen Heizung – Baujahr oder Inbetriebnahme?

Frage von Bernd S. am 21.11.2025 

Ist beim Geschwindigkeitsbonus das Alter bzw. Baujahr der alten Gasheizung entscheidend oder der Einbau/ die Inbetriebnahme? Meine bestehende Gasheizung ist ein Modell aus 2024, wurde aber 2026 eingebaut.

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Entscheidend ist der Zeitpunkt der Inbetriebnahme, den Sie auf den Tag genau nachweisen müssen. Möglich ist das zum Beispiel mit einem Protokoll des Schornsteinfegers. Um den Geschwindigkeitsbonus zu erhalten, muss eine Gaszentralheizung mindestens 20 Jahre alt sein. Weitere Informationen zum Thema geben wir im Beitrag "Förderung für die neue Heizung - Zuschuss, Kredit, Steuerbonus".

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, lesen Sie im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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