Vielen Dank für die bereits beantworteten Fragen. Ich habe im Juli 2023 bei der BAFA eine Heizungsförderung für eine Propan-Wärmepumpe (45 %) gestellt. Jetzt sind die Förderbedingungen bei 55 % über die KfW. Wie kann ein Wechsel erfolgen, ohne die Sperrfrist? (Ich erachte diese als höchst unsozial). Ein Angebot mit Klausel und Datum im Sommer 2025 habe ich bereits vorliegen.
Um die Sperrfrist kommen Sie leider nicht herum, wenn Sie eine Förderung für die identische Maßnahme erneut beantragen möchten. Das ist der Fall, wenn es sich erneut um eine Wärmepumpe mit der gleichen Umweltenergiequelle (Luft, Erde oder Wasser) handelt. Entscheiden Sie sich hingegen für eine andere Energiequelle, gilt die Sperrfrist nicht.
Um niemanden zu benachteiligen, hatte der Gesetzgeber eine 12-monatige Übergangsfrist eingeräumt. Diese lief Ende Dezember 2024 ab und ermöglichte den Wechsel ohne Sperrfrist.