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Expertenrat

Bekomme ich Fördermittel für die Heizung, wenn eine GmbH diese in meinem Haus betreibt?

Frage von Michael W. am 31.03.2026 

Ich möchte in mein eigenes Haus mit Einliegerwohnung eine Biomasseheizung einbauen. Derzeit läuft eine Gasheizung mit BHKW, die ich über meine GmbH betreibe. Über die GmbH werden auch Strom und Wärme an meinen Mieter und mich verkauft. Wie kann ich es anstellen, dass ich persönlich die Förderung der KfW bekomme und die Biomasseheizung durch die GmbH bezahlen lasse, einschließlich Vorsteuerabzug? Die Heizung würde dann in das Eigentum der GmbH übergehen. Ist eine solche Konstruktion möglich?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Fördermittel für eine neue Heizung können nur Eigentümer eines Gebäudes beantragen. Nun gibt es zwei Möglichkeiten:

 

  • Variante 1 - Die GmbH ist Eigentümerin des Gebäudes: In diesem Fall kann die GmbH die Heizungsförderung beantragen.
  • Variante 2 - Sie sind Eigentümer des Gebäudes: Die GmbH errichtet die Heizung und Sie schließen mit der GmbH einen Contracting-Vertrag ab. Die dafür anfallenden Raten können Sie dann für 10 Jahre als förderbare Kosten anrechnen – diese dürfen auch die Finanz­ierungs­kosten beinhalten. Kosten für den Betrieb, die Instand­haltung (inkl. Wartung) und den Energie­bezug der Heizungs­anlage müssen aber eindeutig herausgerechnet werden.

Wie Sie die Förderung der Heizung richtig beantragen, erklären wir im Beitrag "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's". Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool für die neue Heizung.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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