Expertenrat

Wir haben ein 3-Familienhaus und bewohnen als Eigentümer je eine Wohnung davon selbst. Wie beantragen wir Fördermittel?

Frage von Kerstin K. am 17.09.2026 

Mein Sohn und ich sind Eigentümer, je zur Hälfte, einer Immobilie mit 3 Wohneinheiten. Die Immobilie wird jeweils von uns in 2 der WE bewohnt. In der 3. WE wohnt die Enkelin/Tochter. Wie bzw. wer stellt den/die Förderanträge beim Wechsel einer Gasheizung zu Wärmepumpe, PV-Anlage o. Ä.?

Antwort von ENERGIE-FACHBERATER  

Die Förderung beantragt im ungeteilten Mehrfamilienhaus ein Eigentümer. Handelt es sich um eine Wohnungseigentümergemeinschaft, beantragt die WEG die Förderung hingegen gemeinsam. Daraufhin kann jeder selbst nutzende Eigentümer (Sie und Ihr Sohn) die entsprechende Zusatzförderung beantragen. Konkret geht es dabei um den Klimageschwindigkeitsbonus für den Austausch einer mind. 20 Jahre alten Gaszentralheizung (keine Altersvorgabe bei Etagenheizungen) und den Einkommensbonus.

Wie Sie die Förderung richtig beantragen, erklären wir in den Beiträgen "KfW-Heizungsförderung richtig beantragen - so geht's" und "BAFA-Förderung richtig beantragen - so geht's". Benötigen Sie Unterstützung? Dann empfehlen wir Ihnen eine Online-Energieberatung mit unseren Energie-Effizienz- und Förder-Experten. Angebote von Handwerkern aus Ihrer Region bekommen Sie kostenfrei und unverbindlich über unser Online-Angebotstool.

Wichtig zu wissen: Zur Förderung der Photovoltaik steht überregional nur ein Kredit über das KfW-Programm 270 zur Verfügung, den Sie gemeinsam oder allein über Ihre Hausbank beantragen können. Möchten Sie zudem auch regionale Förderangebote nutzen, entscheiden die jeweiligen Fördervoraussetzungen.

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Bitte beachten Sie: Unser Expertenrat "aus der Ferne" kann den Vor-Ort-Termin mit einem Energieberater oder Sachverständigen nicht ersetzen. Wir beantworten alle Fragen nach bestem Wissen, aber nicht rechtlich verbindlich, und übernehmen keine Haftung. Die Experten liefern einen Anhaltspunkt, wie eine Lösung des jeweiligen Problems aussehen könnte und welche Fragen der Hausbesitzer dazu noch klären muss.
 
 
 
 

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